Pfändungsschutzkonto beantragen

Ein P-Konto können Jene beantragen, welche Schulden haben. Diese Schuldner müssen jederzeit in der Lage sein, trotz ihrer Schulden, sämtliche Geldgeschäfte tätigen zu können, welche die Lebensqualität erhalten. Dazu gehören Überweisungen machen, als auch Recht auf Rente, Sozialleistungen und über einen Höchstbetrag von bis zu 1.045,04 Euro zu verfügen. Nur manchmal, wenn gerichtliche Entscheidungen, oder Vergleichbares vorliegen, kann ein P-Konto nicht selbst eingerichtet werden. Es handelt sich bei diesem Konto also um ein normales Girokonto, welches aber nicht gepfändet werden darf. Ganz gleich, wie hoch die Schulden auch sind. Alle drei Monate müssen Besitzer eines solchen Kontos allerdings einen Grundbetrag bezahlen, welcher im Schnitt 15 Euro ausmacht. Kontoführungsgebühren gibt es also auch hier. Auf das Konto können nicht mehrere Personen zugreifen. Es handelt sich also um ein Einzelkonto.

Das eigene Konto kann ganz leicht bei der Bank in ein P-Konto geändert werden. Wenn noch kein Konto besteht, reicht im Grunde genommen auch ein Antrag auf ein P-Konto aus, um solch ein Konto einrichten zu können. Selbst Pfändungen, welche vier Wochen vor der Eröffnung eines P-Kontos zustande gekommen sind, können unter den Schutz eines P-Kontos fallen. Leider wurde bislang vom Gesetzgeber kein Recht auf ein P-Konto festgeschrieben. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur dann, wenn das bestehende Konto in ein P-Konto umgewandelt wird. Sollte im Vorfeld ein Gemeinschaftskonto abgeschlossen worden sein, ist das kein Grund zur Panik. Hierbei ist es nur wichtig, vor der Pfändung die Änderung zum P-Konto vorzunehmen. Anders als die Kontoführung, ist die Umstellung eines Girokontos in ein P-Konto kostenlos. Die Bank ist hierbei sogar verpflichtet, eine solche Änderung innerhalb der nächsten vier Tage vorzunehmen.

Wenn noch weitere Bescheinungen vorliegen sollten, kann noch mehr geschützt werden. So ist z. B: das Kindergeld, aber auch Unterhaltsverpflichtungen mit einem P-Konto geschützt. Wenn Jemand aber arbeitssuchend ist und demnach auch noch Jemanden aus der Familie hat, welcher ebenso keinen Job hat, so befindet sich dieser in der Regel in einer Bedarfsgemeinschaft. Hierbei gelten unterschiedliche Beträge. Die oben festgelegte Summe gilt nämlich nur für eine Person. Sollten sich also z. B. fünf Personen in einer Bedarfsgemeinschaft aufhalten, haben jene einen Freibetrag von bis zu 2.314,82 Euro. Egal um welche Vorteile es sich auch handelt, es ist immer besser, der Bank die notwendigen Bescheinigungen vorzulegen. Nur so kann auch wirklich sicher sein, dass ein P-Konto so genutzt wird, dass es keine Einschränkungen geben muss. Im Übrigen muss solch ein Antrag nicht immer nur bei der Bank eingereicht werden. Auch bei einem Vollstreckungsgericht kann ein Antrag auf P-Konto eingereicht werden.

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