Kontenpfändung Rechtslage

In der heutigen Zeit geht es vielen Menschen finanziell schlecht und sie geraten durch Krankheit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit in finanzielle Not. Die laufenden Zahlungspflichten können in der Regel kaum noch bewältigt werden. Durch die Reform des neuen Kontopfändungsschutzes wird ein deutliches Signal zugunsten aller Schuldner gesetzt. Das P-Konto steht jetzt auch Selbstständigen zur Verfügung.

Für eine Pfändung gibt es unterschiedliche Varianten

Jeder Gläubiger hat unterschiedliche Möglichkeiten, welche Vermögenswerte er pfänden möchte, um seine Ansprüche durchzusetzen. Eine Möglichkeit ist es, Gegenstände in der Wohnung des Schuldners pfänden zu lassen. Aber auch die Pfändung des Arbeitseinkommens und die Pfändung von Guthaben auf der Bank des Schuldners sind möglich.

Ein P-Konto schützt die Rechte des Schuldners

Sollte ein Schuldner den Zahlungspflichten nicht mehr nachkommen, ist eine Pfändung des Girokontos für den Gläubiger vorteilhaft. Jeder Zahlungseingang, der dort eingeht, kann dank dem Pfandrecht gepfändet werden. Das ist für jeden Schuldner ein großer Nachteil. Zahlungsvorgänge können nicht mehr abgewickelt werden, was bedeutet, das auch die Miete, der Strom, die Heizkosten und die Versicherungsraten vom Schuldner nicht gezahlt werden können. Das führt zu einer besonderen Notlage des Schuldners, denn für einen pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontos, muss häufig eine gerichtliche Entscheidung erwirkt werden. Durch verspätete oder unterbliebene Zahlungen entstehen weitere Kosten.

Die Sicherung des Existenzminimums bei Selbstständigen

Zweck der neuen Reform ist es, dass das Existenzminimum eines Schuldners verbessert oder frühzeitig gesichert wird. Ansonsten würde er durch eine Kontopfändung noch tiefer in die finanzielle Not geraten. Eine Neuheit ist, dass der Pfändungsschutz für die Konten auch künftig für alle Selbstständigen gilt. Somit vereinheitlicht die Gesetzesänderung gleichzeitig die Pfändungsvorschriften für die unterschiedlichen Einkommen und Guthaben eines Schuldners. Die Banken, Gerichte und Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgane werden durch diesen neuen Schutz entlastet. Bisher war der Pfändungsschutz eines Schuldners, durch die unterschiedlichen Pfändungsvorschriften für die Sozialleistungen, Arbeitseinkommen und andere Leistung von Dritten sehr kompliziert. Der Hauptkern dieser Gesetzesreform ist die Einführung des P-Kontos.

Vorteile eines P-Kontos

Das P-Konto ist hauptsächlich ein ganz normales Girokonto. Es wird wie alle anderen Konten auch bei einer Bank geführt. Zukünftig kann jeder Bankkunde von seinem Geldinstitut die Umwandlung des bisherigen Girokontos in ein P-Konto verlangen. Für jedes P-Konto wird automatisch ein Pfändungsfreibetrag nach dem §850c der Zivilprozessordnung (ZPO) von 985,15 Euro eingetragen. Bei einem P-Konto existiert automatisch ein Pfändungsschutz. Der Schuldner muss ihn nicht noch separat über das Gericht abwickeln lassen. Durch das pfändungsfreie Guthaben können auch bei einer Pfändung des Kontos alle Geldgeschäfte, wie z. B. Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Abhebungen abgewickelt werden. Jeder Schuldner kann seine alltägliche Zahlungsverpflichtung wie vorher über das Girokonto abwickeln und muss nicht auf einen Barzahlungsverkehr ausweichen. Zukünftig ist nicht mehr der Zeitpunkt des Geldeingangs ausschlaggebend, denn sollte der pfändungsfreie Betrag des P-Kontos nicht ausgeschöpft werden, kann der Restbetrag in den nächsten Monat übernommen werden. Dem Gläubiger ist es also möglich, ein Guthaben anzusparen für Zahlungspflichten, die nach größeren Zeitabständen fällig sind (Versicherungen, Steuernachzahlungen). Ein großer Vorteil des P-Kontos ist, dass es weniger Bürokratie für alle Beteiligten bedeutet. Es kommt beim Pfändungsschutz nicht mehr auf die Einkunftsart an und gilt erstmals auch für Selbstständige.

n/a