Schutz vor Kontopfändung

Es kann manchmal ganz schnell gehen. Schulden sind schnell entstanden. Dies kann ganz einfach die nicht bezahlte Telefonrechnung oder durch die plötzliche Arbeitslosigkeit entstehen. Oft fackeln Gläubiger dann nicht mehr lange und holen sich ihr Geld über eine Kontopfändung wieder. Ist das der Fall, wird das gesamte Konto gepfändet und jeder Betrag gepfändet, der auf dem Konto ist. Die Folgen sind existenziell für den Betroffenen. Er kann sich weder Kleidung, noch Nahrung kaufen, noch die Miete zahlen. So entstehen noch mehr Schulden, aus denen der Betroffene aus eigener Kraft oft nicht mehr herauskommt.

Man kann sich schützen.

Gegen eine Kontopfändung kann man sich allerdings recht einfach schützen. Auch wenn es dem Gläubiger nicht gefallen wird, hat jeder Mensch ein Recht darauf, ordentlich zu leben und seinen Alltag zu bestreiten. So kann man jedes normale Giro-Konto in ein sogenanntes P-Konto umwandeln. Das „P“ steht dabei für „Pfändungsschutz“. So ist das Konto vor der gesamten Pfändung geschützt und man kann über einen gewissen Betrag immer noch selbst verfügen. Doch das Umwandeln des P-Kontos ist an einige Bedingungen geknüpft.

Die Bedingungen zur Führung eines P-Kontos

In den allermeisten Fällen muss man für ein P-Konto einen monatlichen Zusatzbeitrag zahlen. Neben den monatlichen Kontoführungsgebühren muss man also nun noch Gebühren für das P-Konto zahlen. Diese Zusatzgebühren sind jedoch laut eines Urteils nicht (mehr) zulässig. Zahlt man diesen Zusatzbetrag, kann man seine Bank darauf aufmerksam machen. Zudem muss man sich heute selbst um den Schutz seines Geldes kümmern. Früher war ein Mindestbetrag auf dem Konto immer geschützt. Heute erfordert die Umwandlung des Kontos einen Gang zur Bank. Diese darf allerdings die Umwandlung nicht ablehnen, da ein gesetzlicher Anspruch auf ein P-Konto besteht. Dabei muss es sich aber zwangsläufig um ein Girokonto handeln. Sparbücher oder Festgeldkonten dürfen dagegen bedingungslos gepfändet werden. Zudem darf man nur ein Pfändungsschutzkonto besitzen, also nur ein Konto umwandeln. Es ist also nicht möglich, sein Vermögen auf andere Banken und Konten zu verteilen. Hat man das P-Konto umwandeln lassen, kann man innerhalb von ein paar Tagen über einen Freibetrag von insgesamt 1.045,04 EUR. Alle Einnahmen in einem Monat, die diesen Betrag überschreiten dürfen verpfändet werden.

Die Vorteile

Wenn man von einer Kontopfändung betroffen ist, sollte man schnell handeln, um sein Geld zu sichern. Natürlich ist der Gang zur Bank aus einem solchen Grund nicht leicht, aber die Bank kennt das Problem sowieso schon, muss sie doch das Konto zur Pfändung freigeben. Durch die Einrichtung eines P-Kontos ist das Geld, welches man unbedingt zum Leben benötigt erst einmal sicher. Es ist allemal besser, als seine Schulden in Kredite umzuwandeln und dadurch noch mehr Schulden anzuhäufen und das Leben bzw. Überleben ist gesichert.

Die Nachteile

Natürlich muss man sich die Blöße geben und zur Bank gehen. Regelt man sonst alles online, kommt man hier um einen Bankbesuch nicht herum. Zudem ist nur ein bestimmter Betrag geschützt. Alle Einnahmen eines Monats die darüber sind, werden trotzdem verpfändet. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass nach der Kontopfändung der Gläubiger einen anderen Weg sucht. Hierzu zählen z.B. Taschen oder auch die Wohnungspfändung.

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