Kontopfändung aufheben

Holen Sie sich Ihr Geld zurück – Kontopfändung aufheben

Wer unmittelbar von einer Kontopfändung betroffen ist, wird ein Loch im Haushaltsbudget spüren. Sie können dieses finanzielle Minus nur schwer beseitigen. Trotzdem bieten sich verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhaltes. Der Realität können Sie leider nicht entgehen, wer einmal einer Kontopfändung ausgesetzt wurde, dem wird in der Regel ein bestimmter Betrag vom monatlichen Gehalt abgezogen. Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, sondern reagieren Sie auf diese Situation, indem Sie selbst aktiv Maßnahmen treffen.

Schutz trotz Kontopfändung – das können Sie tun

Sollten Sie nichts gegen Ihre bevorstehende Kontopfändung tun, wird spätestens nach Ablauf der ersten 14 Tage das Guthaben Ihrem Gläubiger ausbezahlt. Ihr Geld rückt damit in unerreichbare Ferne. Schutz und Recht bleiben allerdings auf Ihrer Seite. Sozialleistungen, wie etwa Wohngeld, Kindergeld oder Sozialhilfe dürfen an Sie nicht mehr ausbezahlt werden. Eine gute Möglichkeit, den Betrag zu verringern, ist die Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger. Je nach Bereitschaft des Gläubigers können Sie Zahlungsvereinbarungen abschließen, die Ihnen eine finanzielle Erleichterung bieten können. Natürlich hängen davon Ihr Verhalten und die damit verbundenen Sympathiewerte ab. Sie selbst können gegen eine Kontopfändung nichts ausrichten, aufheben kann diese nur der Gläubiger.

Pfändungsschutzkonto anstelle einer Aufhebung

Die Kontopfändung könnte unter Umständen außer Kraft gesetzt werden, sollten Sie sich den gesetzlichen Möglichkeiten bedienen. Reichen Sie einen Antrag bei Ihrer Bank ein, dass diese das konventionelle Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt. Innerhalb 30 Tage nach der Kontosperrung durch den Gläubiger können Sie diesen Antrag an Ihr Bankinstitut stellen. Anhand der bestehenden Gesetzeslage, muss Ihre Bank diesen Wunsch innerhalb von 3 Werktragen Folge leisten. Im Anschluss verfügen Sie bis zu Ihrem persönlichen Freibetrag über das vorhandene Guthaben. Jeder Betrag, der sich darüber befindet, muss von der Bank an den Gläubiger gezahlt werden. Jeder kann ein Pfändungsschutzkonto in Anspruch nehmen, dass jegliche Art von Guthaben schützt.

Freibeträge bewusst einsetzen

Der persönliche Freibetrag beträgt derzeit 1.028,89 Euro. Der Betrag kann unter Umständen auch erhöht werden. Dies ist der Fall, wenn Unterhaltszahlungen an Ehepartner oder Kinder geleistet werden müssen. Für jede erste Person wird mit einem Freibetrag von 387,22 Euro berechnet, jede weitere Person (allerhöchsten 5) mit 215,73 Euro. Die Pfändung wird im Normfall unmittelbar nach Erhalt der letzten Forderung aufgehoben. Zahlungsvereinbarungen sind die beste Alternative für Sie als Schuldner, auch wenn ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet wurde. Wird die Zahlungsvereinbarung bewilligt, kann die Pfändung stillgelegt werden. Eine Aufhebung wird nur in den seltensten Fällen seitens Gläubiger angestrebt.

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