Kontopfändung durch das Finanzamt

Wenn man Verbindlichkeiten, also Schulden finanzieller Art, nicht mehr ausgleichen kann, ist das kein kleines Problem und nur schwer verdaulich für die Betroffenen. Es ist eine Sache, Schulden gegenüber Warenhäusern oder anderen Dienstleistern bestehen zu haben. Denn die lassen meist noch mit sich reden und ermöglichen am Ende oft flexible Raten. Einen ganz anderen Beigeschmack haben Schulden gegenüber öffentlichen Einrichtungen. Wer beispielsweise dem Finanzamt Geld schuldet und erst einmal zahlungsunfähig ist, muss mit einer Kontopfändung durch das zuständige Finanzamt rechnen.

Was kann ich tun?

Spielen Sie mit offenen Karten und gehen Sie freundlich auf Ihr zuständiges Finanzamt zu. Vereinbaren Sie möglichst einen persönlichen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter vor Ort und einigen Sie sich am Ende auf eine Abzahlung der Schulden in überschaubaren Raten. Die Vollstreckung sollte dann abgewendet werden und Ihr Konto sollte nicht gepfändet werden. Bedenken Sie die Vereinbarung zur Ratenzahlung erst in Ruhe durch! Denn es bringt Ihnen nichts, wenn Sie aufgrund Ihrer hohen Bereitschaft einen Betrag „X“ nennen, der Ihnen am Ende die Luft zum atmen nimmt. Setzen Sie die Raten also nicht zu hoch an, sondern spielen Sie in diesem Fall lieber auf Zeit und nehmen einen längeren Zahlungszeitraum in Kauf. Wenn eine geschlossene Vereinbarung Ihrerseits nicht eingehalten wird, beispielsweise Sie vergessen eine Rate zu überweisen oder setzen eine und mehrere aus, ohne das vorher anzusprechen, dann kann der Pakt ganz schnell hinfällig werden. Das Finanzamt wird dann unter Umständen nicht mehr so milde mit Ihnen umgehen. Bereiten Sie sich auf das Gespräch ausreichend vor und legen Sie einen ausgeklügelten Ratenzahlungsplan dar, der Ihren Verhältnissen entspricht. Sollten Sie trotz Ihrer Mühe auf taube Ohren stoßen, informieren Sie sich zügig bei Ihrer Bank über ein sogenanntes Pfändungskonto. Dieses muss vor der Pfändung eingerichtet werden und schützt Ihre pfändungsfreien Beträge.
Finanzämter und Sozialversicherungsträger, beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, können erfahrungsgemäß am schnellsten eine Fremd-Insolvenz beantragen. Sie haben genau richtig gelesen. Ein Gläubiger kann Sie in die Privat Insolvenz bugsieren, wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr überblicken, abzahlen & managen.

Schulden vermeiden

Die Verlockungen durch tolle und teilweise zinsfreie Wunscherfüllungen lauern praktisch an jeder Ecke. Gerade junge Menschen fallen daher schnell in die Schuldenspirale, aus der man nur schwer & mit Mühe und Disziplin wieder heraus kommt. Vermeiden Sie daher, Sachgüter, Urlaube & sonstige Dienstleistungen in verführerischen Raten zu zahlen, wenn Ihr Gehalt eng bemessen ist und Sie nicht 100 % sicher sind, dass der anfangs klein erscheinende Betrag auch noch die nächsten Monate und Jahre abgezahlt werden kann. Viele menschen übernehmen sich mit den Raten und gerade in heutigen Tagen kann sich eine Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit etc. lohnen. Viele Jobs sind bei weitem nicht mehr so kündigungssicher wie früher, das sollten Sie bedenken.

Kopf hoch!

Verzweifeln Sie keinesfalls und stehen Sie für Ihre Probleme ein. Schulden müssen Sie nicht immer & ewig verfolgen, nur weil Sie einmal welche aufgebaut haben. Unternehmen lassen generell mit sich reden, denn Sie wollen Ihr Geld zurück und haben die Möglichkeit zu warten. Auch das Finanzamt möchte sein Geld wieder haben und wird daher in den meisten Fällen mit Ihnen kooperieren. Wichtig aber ist, dass Sie nie die Nerven verlieren und den Kontakt zum Gläubiger verlieren. Machen Sie regelmäßig Ihre Post auf und bearbeiten Sie diese auch, notfalls auch mit Hilfe von Freunden oder der Schuldnerberatung in Ihrem Ort.

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